Audit Committee

Das Audit Committee ist der Prüfungsausschuss des Aufsichtsorgans. In deutschen und österreichischen Aktiengesellschaften ist das Aufsichtsorgan der Aufsichtsrat; in der Schweiz ist es der Verwaltungsrat.

Die Errichtung eines Audit Committee wird als Teil der Corporate Governance im deutschen Corporate-Governance-Kodex für deutsche Aktiengesellschaften empfohlen, entsprechend im Schweizer Swiss Code of Best Practice und im österreichischen Corporate-Governance-Kodex.

Ziele und Funktionsweise des Prüfungsausschusses als Organ des Verwaltungsrats – die praktische Ausgestaltung hängt stark von Rechtsrahmen und Rechtsform ab; es wird zwischen dem eingliedrigen und den zweigliedrigen Modellen unterschieden – sind allgemein in den OECD Corporate Governance Principles 2004 und im Aktionsplan Corporate Governance der Europäischen Kommission (COM (2003) 284 fin) umrissen.


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